digital und persönlich.

Weniger versichern.
Mehr sparen.

Digitale Versicherungsagentur mit persönlichem Ansprechpartner und gesundem Risikobewusstsein.

Hat sich etwas geändert?

Bist du schon bei uns versichert, geht das hier in einem Schritt. Du klickst an, worum es geht, und wir bereiten den Text vor. Abschicken kannst du ihn per WhatsApp oder per Mail.

Empfehlungen

Persönliche Weiterempfehlung ist die beste Werbung. Wird aus deiner Empfehlung ein Vertrag, beteiligen wir dich am Umsatz. Bei einer privaten Krankenversicherung sind das im Durchschnitt 600€. Weitere Infos im Handout.

  1. Link teilen
  2. Angebot
  3. Abschluss
  4. Prämie

Kommt jemand ohne deinen Link, geht nichts verloren: Nach jedem Abschluss fragen wir, ob uns jemand empfohlen hat.

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    Wie wir arbeiten

    Gesundes Risikobewusstsein heißt: Abgesichert wird, was dich existenziell trifft oder dein Leben verändert. Kleine Schäden trägst du selbst. Alles, was hier steht, ist eine Empfehlung. Entscheiden tust du.

    1. 01

      Informieren

      Was wir für deine Berufsgruppe empfehlen und was es kostet.

    2. 02

      Angebot

      Mit wenigen Angaben anfordern, Antwort per E-Mail. Fragen per Mail oder WhatsApp.

    3. 03

      Zusammenarbeit

      Digital, mit einem Check-in im Jahr und einem festen Ansprechpartner.

    Was wir empfehlen — und was nicht

    Hier steht, was wir empfehlen, was es auf Wunsch gibt und was bei uns nicht stattfindet.

    Für alle

    Das braucht fast jeder. Damit fangen wir an.

    • HaftpflichtPrivat, dazu Tier und Haus oder Grundstück, wenn du beides hast. Versichert sind auch Schlüssel, die dir beruflich überlassen sind. Andere Schäden im Beruf deckt sie nicht — Beamte und Soldaten brauchen dafür die Diensthaftpflicht.In unseren Beispielen (Single, ohne Kinder) 61–68€ im Jahr.
    • ArbeitskraftBerufsunfähigkeit, bei Beamten und Soldaten Dienstunfähigkeit. Dein Einkommen bezahlt alles andere. Wir verbinden sie mit einer Basisrente: Auch ohne Berufsunfähigkeit wird daraus eine lebenslange Rente, und der Beitrag ist absetzbar.Je früher du abschließt, desto niedriger der Beitrag.
    • UnfallversicherungZahlt einmal, wenn nach einem Unfall etwas bleibt. 80.000–150.000€ Grundsumme mit 500% Progression, bei Vollinvalidität 400.000–750.000€. Sie ersetzt keine Berufsunfähigkeit.In unseren Beispielen 94–233€ im Jahr, je nach Summe, Alter, Beruf und öffentlichem Dienst.
    • ZahnzusatzFür gesetzlich Versicherte: Beim Zahnersatz zahlt die Kasse nur einen Festzuschuss. Der Beitrag hängt nur vom Alter ab, du schließt direkt online ab.Beitrag rechnen →
    • Auslandsreise-KrankenversicherungBehandlung im Ausland und Rücktransport, ab 12€ im Jahr. Den Rücktransport zahlt die gesetzliche Kasse nicht. Privat Versicherte schützen damit ihre Beitragsrückerstattung.Beitrag rechnen →
    • Geförderte AltersvorsorgeNur Verträge, bei denen der Staat mitzahlt: zuerst bis 150€ im Monat ins Altersvorsorgedepot, mit Grund- und Kinderzulage. Darüber die Basisrente, deren Beiträge du absetzt.

    Immobilienbesitzer und Familien

    Kommt dazu, sobald dir ein Haus gehört oder jemand von deinem Einkommen lebt.

    • WohngebäudeMit 1.000€ Selbstbehalt und meist mit Elementarschutz gegen Starkregen und Hochwasser. Versichert ist, was dich das Haus kosten kann.
    • Risiko-LebensversicherungZahlt eine feste Summe, wenn du stirbst. Sinnvoll, sobald ein Kredit läuft oder jemand von deinem Einkommen lebt.Zur EUROPA Risiko-Lebensversicherung →

    Nur auf Wunsch

    Kann sinnvoll sein. Wir sprechen es nicht von uns aus an.

    • Hausrat- und GlasversicherungErsetzt deine Sachen nach Einbruch, Feuer oder Leitungswasser. Das meiste ersetzt du aus Rücklagen; bei hohen Werten richten wir sie ein.
    • RechtsschutzZahlt Anwalt und Gericht. Hilft, bedroht aber selten deine Existenz — deshalb erst nach Arbeitskraft und Vorsorge.
    • SterbegeldEine feste Summe für die Bestattung. Ansparen ist fast immer günstiger.
    • PflegezusatzversicherungDie Lücke ist echt. Trotzdem erst nach Arbeitskraft und Vorsorge: Zuerst muss das Einkommen gesichert sein, aus dem du den Beitrag zahlst.

    Machen wir nicht

    Auch nicht auf Wunsch. Was fehlt, fehlt mit Absicht.

    • HandyversicherungEin Handy ersetzt du aus Rücklagen. Deine Arbeitskraft nicht.
    • BrillenversicherungEine neue Brille ist planbar. Planbares versichern wir nicht.
    • Reisegepäck und ReiserücktrittZahlen selten, kosten immer. Die Behandlung im Ausland versichern wir.
    • Rentenversicherung ohne FörderungOhne Zulage und Steuerabzug bleiben vor allem Kosten. Ein Sparplan ist flexibler.
    • Krankentagegeld zusätzlich zum gesetzlichen KrankengeldDie Lücke nach sechs Wochen trägst du aus Rücklagen — am besten mit der Sparquote, die du so lange pausierst.

    Was wann wichtig wird

    Von der Geburt an transparent beraten und versichert.

    1. Geburt

      Kind

      • Unfall- und ZahnzusatzversicherungIn Kita und Schule und auf dem Weg dorthin ist dein Kind gesetzlich unfallversichert, in der Freizeit nicht. Die private Unfallversicherung zahlt, wenn nach einem Unfall etwas bleibt — egal, wo er passiert. Die Zahnzusatzversicherung hilft beim Zahnersatz, für den die Kasse nur einen Festzuschuss zahlt. Was beides für dein Kind kostet, rechnen wir dir aus.
      • ETF-SparplanWas du für dein Kind zurücklegen willst, sparst du am besten flexibel in einem ETF-Sparplan — ohne Versicherung und jederzeit verfügbar.

      Eltern

    2. Weiterführende Schule

      • Schüler-BerufsunfähigkeitsversicherungAuch Schülerinnen und Schüler können ihre Arbeitskraft absichern. Je früher du abschließt, desto niedriger der Beitrag.
    3. Ausbildung oder Studium

      • Aus der Schüler-BU wird die Absicherung für deinen BerufBeginnt deine Ausbildung oder dein Studium, passen wir den Vertrag an deinen Beruf an und prüfen, ob die Rente zu deinem künftigen Einkommen passt.
      • Ausbildungsnachlass Zahnzusatz ab 21Bist du ab 21 noch in Ausbildung oder Studium, wird die Zahnzusatzversicherung günstiger. Was das für dich ausmacht, zeigt dir der Online-Rechner der Continentale.
      • Ausbildung: eigene KrankenversicherungspflichtMit der Ausbildung bist du selbst gesetzlich pflichtversichert, auch wenn deine Eltern privat versichert sind. Deine Krankenkasse wählst du frei.
      • Studium: Familienversicherung in der GKV bis 25Sind deine Eltern gesetzlich versichert, bleibst du im Studium bis zu deinem 25. Geburtstag beitragsfrei mitversichert, solange du nicht zu viel dazuverdienst. Danach versicherst du dich selbst.
    4. Berufsstart

      • Eigene Privathaftpflicht — beim Zusammenzug genügt eine, der ältere Vertrag bleibtEine eigene Privathaftpflicht brauchst du, sobald dich der Vertrag deiner Eltern nicht mehr einschließt — oft mit dem Ende der ersten Ausbildung. Ziehst du mit jemandem zusammen, genügt ein Vertrag für euch beide.
      • Zahnzusatz- und Unfallversicherung übernehmenVerträge, die deine Eltern für dich abgeschlossen haben, laufen auf deinen Namen weiter. Die Umstellung machen wir.
      • Berufsunfähigkeit erhöhen oder neu ordnenMit dem ersten Gehalt prüfen wir, ob deine Absicherung noch passt. Als Anhaltspunkt empfehlen wir 80% deines Nettoeinkommens.
      • AltersvorsorgeMit dem Berufsstart fängst du mit der geförderten Altersvorsorge an: zuerst im Altersvorsorgedepot, das es ab 1. Januar 2027 gibt, darüber hinaus mit der Basisrente. Vor deinem 25. Geburtstag gibt es einmalig 200€ Berufseinsteigerbonus.
    5. Digitale Beratung

      • Jährlicher Check-in
      • Persönlicher Ansprechpartner

    Dein Link. Dein Name.

    Wer über deinen Link kommt, ist deine Empfehlung. Wird daraus ein Vertrag, beteiligen wir dich am Umsatz. Bei einer privaten Krankenversicherung sind das im Durchschnitt 600€.

    1. Link teilen
    2. Angebot
    3. Abschluss
    4. Prämie

    1 Handout lesen

    Wie die Beteiligung läuft, welche Verträge zählen und was bei der Steuer gilt.

    Handout als PDF herunterladen

    2 Bestätigen

    3 Link erstellen

    Erst das Handout lesen und bestätigen — dann entsteht dein Link.

    4 Link anmelden

    Damit wir wissen, wem der Link gehört, und dich erreichen können, wenn eine Prämie fällig wird. Die Nachricht schickst du ab, nicht wir.

    Schick uns keine Daten anderer Menschen. Teil einfach deinen Link, dann entscheidet die Person selbst.

    Gut zu wissen

    • Jeder Vertrag im ersten Jahr zähltWird aus deiner Empfehlung innerhalb eines Jahres ein Vertrag zur Krankenversicherung, zur Beihilfe oder zur Vorsorge, gibt es für jeden dieser Verträge eine Prämie. Für eigene Verträge gibt es keine.
    • Die Prämie ist EinkommenSie gehört in deine Einkommensteuererklärung. Was dabei gilt, steht im Handout.
    • Lieber spenden?Nenn uns eine Organisation. Wir spenden den Betrag in unserem Namen — du hast damit nichts weiter zu tun.

    Datenschutz

    Wie wir mit deinen Daten umgehen — hier zuerst der Teil, nach dem am häufigsten gefragt wird.

    Kommunikation über WhatsApp

    Wir bieten dir an, mit uns über WhatsApp in Kontakt zu treten — für Fragen, für Unterlagen, für Mitteilungen über Veränderungen, für Schadenmeldungen und für den jährlichen Check-in. Auf eine Anfrage zur Betriebsrente antworten wir immer per E-Mail, auch wenn du sie über WhatsApp geschickt hast.

    Verantwortlich für diese Verarbeitung sind wir, die Defitowski GmbH, Freiligrathstraße 22, 32756 Detmold.

    Welches System wir einsetzen

    Wir nutzen die WhatsApp Business Platform über den Dienstleister Mateo Estate GmbH, Am Kanal 16–18, 14467 Potsdam. Mit Mateo haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

    Deine Nachricht wird von deinem Gerät verschlüsselt an die WhatsApp Cloud API übertragen, die in Deutschland gehostet wird. Von dort gelangt sie verschlüsselt auf die Plattform von Mateo und wird auf Servern von Amazon Web Services in Frankfurt am Main gespeichert.

    An der Übertragung ist Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, Irland beteiligt. Meta verarbeitet dabei den Inhalt deiner Nachricht sowie deine Telefonnummer und technische Metadaten. Nach Angaben des Anbieters werden die Inhalte nur kurzzeitig zwischengespeichert und innerhalb des Meta-Konzerns nicht über den WhatsApp-Dienst hinaus verwendet. Für Übermittlungen in Drittländer hat sich Meta zur Einhaltung der EU-Standardvertragsklauseln verpflichtet.

    Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung durch Meta. Wenn du das nicht möchtest, erreichst du uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder Post — dir entstehen dadurch keine Nachteile. Auf deine Verträge und auf die Bearbeitung deiner Anliegen hat das keinen Einfluss; der jährliche Check-in erreicht dich dann per E-Mail.

    Welche Daten verarbeitet werden

    • Deine Telefonnummer und dein in WhatsApp hinterlegter Anzeigename
    • Der Inhalt deiner Nachrichten samt Anhängen wie Fotos oder Dokumenten
    • Zeitpunkt und technische Metadaten der Nachricht
    • Der dokumentierte Stand deiner Einwilligung

    Profilbild, Standort und dein Online-Status werden nach Angaben des Anbieters nicht ausgetauscht. Kontakte, die wir auf unseren Geräten speichern, werden nicht an Meta übertragen.

    Angaben zu deiner Gesundheit klären wir im persönlichen Gespräch oder per E-Mail. Dort kommen auch Unterlagen und ausführliche Angaben an, und dort läuft die Gesundheitsprüfung für deinen Antrag. Über WhatsApp geht es allenfalls um eine kurze Rückfrage. Ins Blaue fragen wir hier nicht nach deiner Gesundheit — nur, wenn es zu deinem Antrag gehört. Schreibst du uns von dir aus etwas dazu — etwa bei der Schilderung eines Unfalls —, verarbeiten wir das mit. Solche Angaben sind besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Möchtest du das nicht, sag uns kurz Bescheid; dann schreiben wir dir zu Gesundheitsthemen nicht über WhatsApp.

    Dass du mit einer Versicherungsagentur schreibst, unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Deshalb enthält deine Einwilligung für WhatsApp auch die Entbindung von dieser Schweigepflicht, soweit Dritte auf diesem Weg davon erfahren können.

    Auf welcher Grundlage

    • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — wenn die Kommunikation der Durchführung deines Vertrags oder vorvertraglichen Maßnahmen dient
    • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — für WhatsApp als Weg, weil daran Meta und Mateo beteiligt sind und die Verarbeitung auch außerhalb der Europäischen Union stattfinden kann. Dafür haben wir deine Einwilligung
    • Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO — für den jährlichen Check-in. Er ist keine Werbung, sondern Teil unserer Beratungspflicht: Wir müssen wissen, ob es einen Anlass gibt, dich zu beraten. Das gehört zu unseren Pflichten als Versicherungsvermittler (§§ 1a, 6 und 61 VVG)
    • Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO — für Angaben zu deiner Gesundheit, die über diesen Weg ausgetauscht werden: solche, die du schickst, und unsere Rückfragen und Antworten dazu
    • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO — soweit wir Nachrichten aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten aufbewahren müssen

    Liegt uns deine Entscheidung für diesen Kanal noch nicht vor, fragen wir nach deiner ersten Nachricht danach. Dein Ja und ein späteres Nein halten wir fest. Hast du uns die Entscheidung schon über eines unserer Formulare geschickt, fragen wir nicht noch einmal. Den vollen Wortlaut findest du auf der Seite Einwilligungen.

    Wie du widersprichst oder widerrufst

    Schreib uns STOP über WhatsApp — dann senden wir dir keine weiteren Nachrichten dieser Art.

    Widerruf der Einwilligung. Deine Einwilligung in den Weg über WhatsApp und in den unverschlüsselten E-Mail-Versand kannst du jederzeit formlos widerrufen — per E-Mail an info.defitowski@continentale.de, über das Formular auf der Seite Einwilligungen oder schriftlich an unsere Anschrift. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem er bei uns eingeht; die vorherige Verarbeitung bleibt rechtmäßig.

    Wie lange wir speichern

    Chatverläufe bewahren wir für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung auf, samt Anhängen. Was du uns vor Jahren geschrieben oder bestätigt hast, kann für deinen Vertrag heute noch wichtig sein. Danach löschen wir sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen — insbesondere aus dem Handels- und Steuerrecht und aus unseren Dokumentationspflichten als Versicherungsvermittler.

    Weitere beteiligte Dienstleister

    Für den Betrieb der Plattform setzt Mateo weitere Dienstleister ein — für Datenbank, Hosting und Sicherheit. Deine Nachrichten liegen auf Servern in Deutschland, und auch diese Dienstleister verarbeiten sie innerhalb der EU. Eine aktuelle Übersicht stellen wir dir auf Anfrage zur Verfügung.

    E-Mail ohne Verschlüsselung

    Standard ist bei uns der verschlüsselte Versand: Du bekommst in dein normales Postfach eine Benachrichtigung, dass im geschützten E-Mail-Bereich der Continentale eine Nachricht für dich liegt, und liest sie dort nach dem Anmelden.

    Auf deinen ausdrücklichen Wunsch schicken wir dir stattdessen normale E-Mails. Das betrifft auch Unterlagen, in denen Gesundheitsangaben stehen können, etwa einen Versicherungsvorschlag. Auf diesem Weg können Unbefugte Kenntnis von Inhalt und Anhängen erlangen; Inhalte, Anhänge und Absenderangaben lassen sich verändern.

    Als Vermittler von Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen unterliegen wir der Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB. Geschützt ist bereits die Tatsache, dass du uns angefragt hast. Deine Erklärung umfasst deshalb beides: die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO und die Entbindung von der Schweigepflicht, soweit auf diesem Weg Dritte Kenntnis erlangen können.

    Die Einwilligung ist freiwillig und gilt für die Korrespondenz mit uns bis zu deinem Widerruf. Ohne sie bekommst du dieselben Unterlagen verschlüsselt; Nachteile entstehen dir dadurch nicht. Den vollständigen Wortlaut findest du auf der Seite Einwilligungen.

    Nachweis deiner Einwilligung

    Wir müssen nachweisen können, dass du eingewilligt hast. Dafür betreiben wir keine Datenbank auf dieser Website. Du entscheidest im Formular, wie wir dich erreichen; daraus schreibt das Formular je eine Zeile in die Nachricht, die du uns schickst — deine Erklärung kommt also von dir selbst, per WhatsApp oder per E-Mail. Diese Nachricht legen wir in der Kundenverwaltung der Continentale ab, zusammen mit Datum und Kanal. Ebenso halten wir einen späteren Widerruf fest.

    Die Zeile verweist auf die Fassung der Seite Einwilligungen, die zum Zeitpunkt deiner Erklärung galt. Von jeder Fassung bewahren wir eine datierte Kopie auf, damit auch später nachvollziehbar ist, worüber du informiert wurdest. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO; nachweisen müssen wir es nach Art. 7 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

    Wo deine Daten bei uns liegen

    Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Continentale. Ein eigenes Kundensystem führen wir nicht. Dein Datensatz und deine Verträge liegen in einem Programm der Continentale, und dorthin geben wir weiter, was wir aus unserer Korrespondenz mit dir aufbewahren müssen: die Nachricht mit deiner Entscheidung zu den Kontaktwegen, die Zeile zur Erstinformation, deine Beratungsdokumentation — soweit du nicht darauf verzichtet hast — und Chatverläufe, soweit sie dazugehören. Der Chat selbst bleibt bei Mateo; er ist der Originalbeleg.

    Empfänger sind damit die Continentale Krankenversicherung a.G., Continentale-Allee 1, 44269 Dortmund, die Continentale Lebensversicherung AG, Baierbrunner Straße 31-33, 81379 München, die Continentale Sachversicherung AG, Continentale-Allee 1, 44269 Dortmund, sowie für die Auslandsreise-Krankenversicherung und die Risiko-Lebensversicherung die EUROPA Versicherung AG und die EUROPA Lebensversicherung AG, beide Piusstraße 137, 50931 Köln. Sie verarbeiten diese Daten als eigene Verantwortliche. Wie sie dabei mit deinen Daten umgehen, steht in ihren eigenen Datenschutzhinweisen: für die Continentale unter continentale.de/datenschutz-kunden, für die EUROPA unter europa.de. Dort steht auch, an welche Aufsichtsbehörde du dich wenden kannst, wenn es um ihre Verarbeitung geht — das ist nicht in jedem Fall dieselbe wie unsere.

    Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit es um deinen Vertrag und dessen Anbahnung geht, und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für das, was wir dokumentieren und aufbewahren müssen. Stehen darin Angaben zu deiner Gesundheit, stützt sich das zusätzlich auf Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO und auf die Entbindung von der Schweigepflicht nach § 203 StGB, die im selben Text steht wie deine Einwilligung.

    Diese Website und das Hosting

    Diese Website setzt keine Cookies, nutzt keine Analyse- oder Werbedienste und lädt nichts von anderen Anbietern — auch die Schrift liegt auf unserem Server.

    Wenn du die Seite aufrufst, verarbeitet unser Hosting-Anbieter, die checkdomain GmbH, Große Burgstraße 27/29, 23552 Lübeck, technisch notwendige Daten: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite und Browsertyp. Das braucht es, um die Seite sicher auszuliefern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist ein sicherer und stabiler Betrieb. Die Logdateien werden nach spätestens 14 Tagen gelöscht. Mit dem Anbieter haben wir einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

    Das Angebotsformular

    Auf den Seiten für die einzelnen Berufsgruppen und auf den Seiten zur Betriebsrente kannst du im Kasten „Dein Angebot" ein paar Angaben eintragen und sie uns schicken. Dasselbe gilt für das Formular „Hat sich etwas geändert?" auf der Startseite und für das Formular „Deine Kontaktwege" auf der Seite zu den Einwilligungen.

    Was auf dieser Website passiert

    Nichts, was gespeichert wird. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser. Wir betreiben dafür kein Backend und keine Datenbank, es gibt keine Cookies und kein Tracking. Aus deinen Angaben entsteht auf deinem Gerät ein Text. Wenn du ihn abschickst, öffnet sich WhatsApp oder dein Mailprogramm — mit dem fertigen Text darin. Du kannst ihn vorher noch ändern. Abgeschickt wird er von dir, nicht von uns. Es gibt auch einen dritten Weg: Du kopierst den Text und fügst ihn dort ein, wo du möchtest.

    Brichst du vorher ab, erfahren wir davon nichts. Wir sehen nicht, wie viele das Formular öffnen und wieder schließen.

    Welche Daten du uns übermittelst

    Das hängt davon ab, auf welcher Seite du bist. In den meisten Kästen wird nach deinem Vornamen und deinem Geburtsjahr gefragt — dazu danach, worum es gehen soll. Je nach Seite kommt eine Angabe zu deiner Arbeit oder zu deinem Geld hinzu: deine berufliche Tätigkeit oder deine Fachrichtung, dein Einkommen, dein Dienstherr und deine Laufbahn. Bei Medizinern fragen wir außerdem, ob du in der Facharztweiterbildung bist und bis wann. Als Gesellschafter-Geschäftsführer sagst du uns, ob du sozialversicherungspflichtig bist und welche monatliche Rente ab 65 du dir wünschst. Nach deiner Beteiligung an der GmbH fragen wir im Kasten nicht — das klären wir im Gespräch.

    Zwei Strecken sind ausführlicher, weil am Ende ein fertiges Angebot steht und kein anonymes. Für Soldatinnen und Soldaten fragen wir zusätzlich nach Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr, Dienstzeitbeginn, Dienstzeitende und danach, ob eine besondere Verwendung im Sinne des § 84 SVG vorliegt. Für die Betriebsrente fragen wir nach Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Bruttoeinkommen im Monat, Steuerklasse und danach, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist; den Wunschbeitrag kannst du freiwillig angeben.

    Ziehst du mit jemandem zusammen, der keine eigene Privathaftpflicht hat, fragen wir im Formular „Hat sich etwas geändert?" nach Namen und Geburtsdatum dieser Person, damit wir sie in deinen Vertrag aufnehmen können. Mehr nicht. Trag sie bitte nur ein, wenn sie davon weiß. Ist die Person volljährig, informieren wir sie über diese Datenschutzerklärung, sobald wir mit ihr zu tun haben.

    Nach deiner Handynummer fragen wir in keinem Angebotskasten. Im Formular „Deine Kontaktwege" auf der Seite zu den Einwilligungen ist sie ein Feld — dort gibst du uns den Weg über WhatsApp frei, und dafür brauchen wir eine Nummer. Im Onboarding fragen wir sie nach, wenn du WhatsApp erlaubst und die Nachricht nicht über WhatsApp abschickst; dazu steht alles im Abschnitt „Das Onboarding".

    Das sind personenbezogene Daten. Wir brauchen sie, um dir ein Angebot rechnen zu können.

    Bist du über einen Empfehlungslink gekommen, steht der Name der Person, die dich empfohlen hat, in der Adresszeile und wird an die Nachricht angehängt. Verantwortlich dafür, dass die Person damit einverstanden ist, ist sie selbst — sie hat sich den Link bei uns erstellt. Beim Erstellen entsteht der Link auf ihrem Gerät; gespeichert wird dabei nichts. Meldet sie uns den Link anschließend selbst per WhatsApp oder Mail an, erhalten wir ihren Namen, den Link und den Weg, über den sie schreibt.

    Deine Entscheidung zu den Kontaktwegen

    In den meisten Kästen fragen wir dich dazu nichts. Dein Angebot ist anonym, es trägt keinen Namen und keine Angaben zu deiner Gesundheit, und es geht per E-Mail heraus — dafür brauchen wir keine Freigabe von dir. Gefragt wirst du später im Onboarding, dem Formular vor dem Antrag, und jederzeit auf der Seite zu den Einwilligungen.

    Zwei Strecken sind anders. Auf den Seiten für Soldatinnen und Soldaten und auf den Seiten zur Betriebsrente steht im Kasten eine Frage: ob wir dir unverschlüsselte E-Mails schicken dürfen. Dort entsteht kein anonymes, sondern ein fertiges Angebot, das an deinen Namen und an deine Adresse geht. Nach WhatsApp fragen wir dort nicht. Wir antworten auf beiden Strecken per E-Mail, auch wenn du uns die Anfrage über WhatsApp schickst — für einen Weg, den wir nicht benutzen, fragen wir dich auch nicht um Erlaubnis. In der Nachricht steht dann, dass die Frage nicht gestellt wurde; an einer Freigabe, die du uns früher gegeben hast, ändert das nichts.

    Dieselben beiden Fragen stehen im Formular „Deine Kontaktwege" auf der Seite zu den Einwilligungen — dort beide, auch ohne Angebotsanfrage. Vorbelegt ist nichts. Deine Antwort schreibt das Formular als Zeile in die Nachricht, die du uns schickst — auch dann, wenn sie Nein lautet. Sagst du Ja, ist darin auch die Entbindung von der Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB enthalten, weil sonst schon die Tatsache deiner Anfrage geschützt wäre; beim unverschlüsselten Mailweg außerdem die Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, weil in unseren Antworten Angaben aus einem Versicherungsvorschlag stehen können.

    Außerdem bestätigst du mit einem Haken, dass du unsere Erstinformation erhalten hast. Das Formular schreibt dafür eine Zeile mit Fassung und Datum in die Nachricht. Wir legen sie mit deiner Anfrage ab — als Nachweis, dass wir dir die Angaben nach § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung gegeben haben.

    Diese Nachricht ist unser einziger Nachweis dafür, worauf du dich eingelassen hast. Wir legen sie deshalb so ab, wie sie eingegangen ist — mit Datum und Kanal. Näheres steht auf der Seite zu den Einwilligungen. Deine Erklärung gilt bis zu deinem Widerruf; widerrufen kannst du jederzeit und ohne Begründung.

    Der Weg über WhatsApp

    Entscheidest du dich für WhatsApp, läuft deine Nachricht über Meta Platforms Ireland Limited und über unseren Dienstleister Mateo. Was dabei verarbeitet wird, auf welcher Grundlage und wie lange wir speichern, steht oben im Abschnitt „Kommunikation über WhatsApp". Auf die Verarbeitung durch Meta haben wir keinen Einfluss.

    Entscheidest du dich für Mail, geht die Nachricht über deinen eigenen Mailanbieter an uns. Wenn dir beides nicht recht ist, ruf uns an oder schreib uns per Post — dir entstehen dadurch keine Nachteile.

    Auf welcher Grundlage

    • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — wir verarbeiten deine Angaben, um dir auf deine Anfrage hin ein Angebot zu erstellen. Das ist eine vorvertragliche Maßnahme.
    • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — auch für Namen und Geburtsdatum der Person, die mit dir zusammenzieht, weil sie Teil deines Vertrags wird.
    • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — für den Weg, den du gewählt hast: unverschlüsselte E-Mail, WhatsApp oder beides. Das betrifft die beiden Kästen, in denen wir fragen, und das Formular „Deine Kontaktwege". Ohne diese Einwilligung antworten wir verschlüsselt über das Postfach der Continentale.
    • Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO — für Gesundheitsdaten, die auf dem von dir gewählten Weg übertragen werden.
    • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — für die Zeile zur Erstinformation. Unser berechtigtes Interesse ist, belegen zu können, dass wir unsere Informationspflicht erfüllt haben.
    • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO — wir müssen nachweisen können, dass du eingewilligt hast (Art. 7 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

    Wie lange wir speichern

    Deine Anfrage bewahren wir so lange auf, wie wir sie für das Angebot und eine mögliche Geschäftsbeziehung brauchen. Kommt kein Vertrag zustande, löschen wir sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen — insbesondere aus unseren Dokumentationspflichten als Versicherungsvermittler. Du kannst jederzeit verlangen, dass wir deine Anfrage löschen.

    Für den Nachweis deiner Einwilligung gilt etwas anderes: Ihn bewahren wir auf, solange deine Erklärung gilt, und darüber hinaus so lange, wie wir sie noch belegen müssen. Widerrufst du, halten wir auch den Widerruf mit Datum fest — sonst ließe sich später nicht zeigen, ab wann er galt. Löschen wir den Nachweis, bliebe von deiner Entscheidung nichts übrig, und wir müssten dich erneut fragen.

    Das Onboarding

    Wenn wir uns einig sind und es an den Antrag geht, schicken wir dir einen Link auf die Seite Onboarding. Dort trägst du die Angaben ein, die bei jedem Antrag gleich sind. Du bekommst diesen Link von uns — über die Suche findest du die Seite nicht.

    Was auf dieser Website passiert

    Dasselbe wie beim Angebotsformular: nichts, was gespeichert wird. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser. Wir betreiben dafür kein Backend und keine Datenbank, es gibt keine Cookies und kein Tracking. Aus deinen Angaben entsteht auf deinem Gerät ein Text. Wenn du ihn abschickst, öffnet sich WhatsApp oder dein Mailprogramm — mit dem fertigen Text darin. Du kannst ihn vorher noch ändern. Abgeschickt wird er von dir, nicht von uns. Oder du kopierst ihn und fügst ihn dort ein, wo du möchtest.

    Brichst du vorher ab, erfahren wir davon nichts. Wir sehen auch nicht, welche Angaben du weggelassen hast.

    Welche Daten du uns übermittelst

    Oben auf der Seite hakst du an, was auf dich zutrifft — angestellt, selbständig, bei der Bundeswehr und so weiter. Daraus entsteht dein Formular. Was wir fragen, hängt davon ab.

    Immer gefragt werden dein Vor- und Nachname, dein Geburtsdatum, deine Anschrift und deine E-Mail-Adresse; ohne diese vier Angaben und ohne deine Antwort auf die beiden Fragen zu den Kontaktwegen lässt sich das Formular nicht abschicken. Die E-Mail-Adresse brauchen wir, weil unsere Antwort per E-Mail kommt. Dazu kommen, je nach Auswahl, dein Geburtsort, dein Familienstand, die Zahl deiner Kinder und deren Geburtsjahre, deine Bankverbindung, deine bisherige Krankenkasse oder Versicherung samt Versichertennummer, dein Arbeitgeber, deine Steuer-Identifikationsnummer und Angaben zu deinen bestehenden Versicherungsverträgen. Gehört dir die Firma, in der du angestellt bist, fragen wir statt deiner privaten die Bankverbindung der Firma. Bei Soldatinnen und Soldaten fragen wir außerdem, ob du Mitglied im Deutschen BundeswehrVerband bist; ohne diese Antwort lässt sich das Formular nicht abschicken.

    Alles außer den genannten Pflichtangaben ist freiwillig. Lässt du etwas weg, fragen wir nach, wenn wir es für den Antrag brauchen. Und wenn dir ein Anruf lieber ist, machen wir es am Telefon.

    Wir brauchen diese Angaben, um deinen Antrag stellen zu können. Die Steuer-Identifikationsnummer brauchen wir für die staatliche Förderung deiner Altersvorsorge, die Bankverbindung für den Einzug des Beitrags — die Erlaubnis dazu erteilst du erst im Antrag selbst, mit deiner Unterschrift.

    Deine Entscheidung zu den Kontaktwegen

    Am Ende des Formulars stehen zwei Fragen: ob wir dir unverschlüsselte E-Mails schicken dürfen und ob wir dir über WhatsApp schreiben dürfen. Beide musst du beantworten, sonst lässt sich nicht abschicken. Verlangt wird eine Antwort, kein Ja — ein Nein zu WhatsApp schickt genauso ab. Auf deinen Antrag, deine Verträge und deren Bearbeitung hat deine Entscheidung keinen Einfluss. Vorbelegt ist nichts.

    Sagst du Ja zu WhatsApp, brauchen wir eine Handynummer. Schickst du uns die Nachricht über WhatsApp, haben wir sie ohnehin; schickst du sie per Mail oder kopierst du den Text, blendet das Formular vor dem Absenden ein Feld dafür ein. Ausfüllen musst du es nicht — abgeschickt wird auch ohne. Änderst du deine Antwort später auf Nein, verschwinden das Feld und was darin stand.

    Deine Antwort schreibt das Formular als Zeile in die Nachricht — auch dann, wenn sie Nein lautet, denn ein ausdrückliches Nein ist als Nachweis mehr wert als eine fehlende Zeile. Die Zeile nennt die Fassung des Textes, den du dabei gelesen hast. Sagst du Ja, ist darin auch die Entbindung von der Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB enthalten; beim unverschlüsselten Mailweg außerdem die Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, weil in unseren Antworten Angaben aus einem Versicherungsvorschlag stehen können. Diese Nachricht ist unser einziger Nachweis dafür, worauf du dich eingelassen hast; wir legen sie deshalb so ab, wie sie eingegangen ist — mit Datum und Kanal. Deine Erklärung gilt bis zu deinem Widerruf; widerrufen kannst du jederzeit und ohne Begründung.

    Hast du die Frage zur E-Mail schon im Angebotskasten beantwortet — das passiert auf den Seiten für Soldatinnen und Soldaten und auf den Seiten zur Betriebsrente —, steht sie hier trotzdem noch einmal. Es gilt, was zuletzt bei uns eingeht. Ausführlich steht das alles auf der Seite zu den Einwilligungen.

    Unterlagen zu deinen bestehenden Verträgen

    Willst du einen bestehenden Vertrag kündigen oder erst darüber sprechen, schick uns ein Foto oder ein PDF des Versicherungsscheins. Daraus lesen wir Gesellschaft, Versicherungsnummer und Ablauf ab — getippte Nummern sind die häufigste Fehlerquelle, und eine falsche Nummer kostet eine Kündigungsfrist. Die Unterlage kommt in deinen Vorgang und bleibt im Chatverlauf.

    Angaben zu deiner Gesundheit im Chat

    Wenn du uns Unterlagen mit Gesundheitsdaten schicken möchtest, empfehlen wir E-Mail.

    Schickst du uns etwas dazu über WhatsApp — von dir aus oder auf eine kurze Rückfrage von uns bei der Antragsaufnahme —, ist das in Ordnung. Wir behandeln solche Angaben als besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO. Grundlage ist Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO — deine Einwilligung für diesen Kanal. Sie umfasst Angaben, die du schickst, und unsere Rückfragen und Antworten dazu; die Entbindung von der Schweigepflicht nach § 203 StGB steht im selben Text. Innerhalb unseres Hauses sehen diese Unterlagen nur die Personen, die deinen Vorgang bearbeiten.

    Möchtest du das nicht über WhatsApp, sag uns Bescheid. Dann klären wir es per E-Mail oder im Gespräch. Wir fragen dich von uns aus nicht danach; sag es einfach, wenn es so sein soll.

    Ins Blaue fragen wir im Chat nicht nach deiner Gesundheit — nur, wenn es zu deinem Antrag gehört. Die Gesundheitsprüfung für deinen Antrag läuft nicht hier, sondern im persönlichen Gespräch oder per E-Mail. Das hat einen Grund, der dich schützt: Was du hier schreibst, steht nicht im Antrag — und für den Leistungsfall zählt nur, was dort steht.

    Auf welcher Grundlage

    • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — wir verarbeiten deine Angaben, um den Vertrag vorzubereiten und zu schließen, den du bei uns beantragst.
    • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO — für Angaben, die wir aufbewahren müssen, weil wir unsere Beratung dokumentieren (§ 61 VVG).
    • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — für den Weg, auf dem du uns die Angaben schickst und auf dem wir dir antworten: unverschlüsselte E-Mail, WhatsApp oder beides. Ohne diese Einwilligung antworten wir verschlüsselt über das Postfach der Continentale.
    • Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO — für Gesundheitsdaten, die auf dem von dir gewählten Weg übertragen werden.
    • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO — wir müssen nachweisen können, dass du eingewilligt hast (Art. 7 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

    Wie lange wir speichern

    Deine Angaben bewahren wir so lange auf, wie der Vertrag läuft, und darüber hinaus so lange, wie wir sie aufbewahren müssen — insbesondere aus unseren Dokumentationspflichten als Versicherungsvermittler und aus gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Kommt kein Vertrag zustande, löschen wir sie, sobald nichts mehr entgegensteht. Du kannst jederzeit verlangen, dass wir sie löschen.

    Der jährliche Check-in

    Einmal im Jahr fragen wir dich, ob sich bei dir etwas geändert hat — beruflich, beim Wohnen oder persönlich. Das ist keine Werbung, sondern unsere Aufgabe: Wir müssen wissen, ob es einen Anlass gibt, dich zu beraten. Ein Umzug, ein Jobwechsel oder ein Kind ändern, was für dich passt, und wenn wir nicht fragen, erfahren wir es nicht.

    Die Erinnerung kommt per WhatsApp, wenn du uns diesen Weg erlaubt hast, sonst per E-Mail. Wer WhatsApp nicht nutzt oder nicht nutzen will, bekommt denselben Service auf dem anderen Weg. Wir erinnern einmal und fassen nicht nach: Wir schulden dir die Frage, nicht die Antwort.

    In der Erinnerung steht ein Link auf die Seite Check-in. Dort ist es dasselbe wie bei unseren anderen Formularen: Es wird nichts gespeichert, deine Eingaben bleiben in deinem Browser, es gibt kein Backend, keine Cookies und kein Tracking. Aus deinen Angaben entsteht auf deinem Gerät ein Text, den du selbst abschickst — per WhatsApp, per E-Mail oder kopiert. Brichst du ab, erfahren wir davon nichts.

    Gefragt wird nur, was sich geändert hat. Sagst du „nichts", ist die Sache damit erledigt. Sagst du „da ist etwas", fragen wir nach — Zeitpunkt, worum es geht, und die Angaben, die dazugehören, etwa eine neue Anschrift oder eine neue Tätigkeit. Nichts davon musst du beantworten.

    Auf welcher Grundlage

    • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — wir betreuen deinen bestehenden Vertrag.
    • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — wir müssen prüfen, ob ein Anlass zur Beratung vorliegt. Das ist unser berechtigtes Interesse und zugleich deins: Eine Versicherung, die nicht mehr zu deinem Leben passt, fällt sonst erst im Schadenfall auf. Du kannst dieser Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen — dann bekommst du keinen Check-in mehr. Ein formloser Satz an uns genügt.

    Eine Einwilligung brauchen wir dafür nicht und holen sie auch nicht ein. Die Entscheidung, die du zu WhatsApp getroffen hast, betrifft den Weg — nicht die Frage selbst.

    Wie lange wir speichern

    Was du uns im Check-in schickst, gehört zu deinem Vorgang und wird wie deine übrige Korrespondenz aufbewahrt — so lange, wie der Vertrag läuft, und darüber hinaus so lange, wie wir sie aufbewahren müssen — insbesondere aus unseren Dokumentationspflichten als Versicherungsvermittler und aus gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Für den Chatverlauf bei WhatsApp gilt, was oben unter „Kommunikation über WhatsApp" steht.

    Wer verantwortlich ist

    Für alles, was auf dieser Seite beschrieben ist, sind wir verantwortlich: Defitowski GmbH, Freiligrathstraße 22, 32756 Detmold, Telefon und WhatsApp 05231 22448, info.defitowski@continentale.de. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Continentale; Näheres steht im Impressum.

    Deine Rechte

    Du hast uns gegenüber die folgenden Rechte. Ein formloser Satz genügt — per E-Mail, über WhatsApp, am Telefon oder schriftlich. Begründen musst du nichts, und es kostet nichts. Wir antworten innerhalb eines Monats; dauert es länger, sagen wir dir vorher Bescheid und warum.

    • Auskunft (Art. 15 DSGVO). Du kannst erfahren, welche Daten wir über dich verarbeiten, wofür, woher sie stammen, an wen wir sie weitergeben und wie lange wir sie aufbewahren. Eine Kopie bekommst du dazu.
    • Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Ist etwas falsch oder unvollständig, berichtigen wir es. Bei uns ist das der häufigste Fall — eine neue Anschrift, ein neuer Name, eine neue Bankverbindung.
    • Löschung (Art. 17 DSGVO). Wir löschen, was wir nicht mehr brauchen und nicht aufbewahren müssen. Was wir aufbewahren müssen und warum, steht oben in den einzelnen Abschnitten.
    • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Solange strittig ist, ob etwas richtig ist oder gelöscht werden muss, legen wir es still, statt es zu löschen.
    • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Was du uns selbst gegeben hast, bekommst du in einem gängigen Format zurück. Auf Wunsch schicken wir es direkt an jemand anderen.
    • Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Gegen Verarbeitungen, die wir auf ein berechtigtes Interesse stützen, kannst du widersprechen. Bei uns betrifft das vor allem den jährlichen Check-in — was dann geschieht, steht in seinem Abschnitt.
    • Widerruf deiner Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Jede Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen — per E-Mail, über das Formular auf der Seite Einwilligungen oder schriftlich. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem er bei uns eingeht; die vorherige Verarbeitung bleibt rechtmäßig.

    Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

    Du kannst dich jederzeit bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über uns beschweren, ohne vorher mit uns gesprochen zu haben. Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, poststelle@ldi.nrw.de, ldi.nrw.de. Du kannst dich auch an die Aufsichtsbehörde an deinem Wohnort wenden.

    Musst du uns Daten geben?

    Nein. Du bist zu nichts verpflichtet, und es gibt keinen Vertrag, den du dafür abschließen musst. Ohne bestimmte Angaben können wir dir aber nichts rechnen, dich nicht beraten und keinen Antrag stellen — welche das jeweils sind, steht oben bei den einzelnen Formularen. Was die Gesellschaft für den Vertrag selbst braucht, verlangt sie im Antrag; fehlt es dort, kommt kein Vertrag zustande.

    Automatisierte Entscheidungen

    Eine Entscheidung über dich, die allein ein Programm trifft, gibt es bei uns nicht. Eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

    Änderungen dieser Erklärung

    Diese Erklärung gilt in der Fassung vom 26. Oktober 2026. Ändert sich, wie wir arbeiten, ändern wir sie. Von jeder Fassung bewahren wir eine datierte Kopie auf, damit auch später nachvollziehbar bleibt, worüber du informiert wurdest.

    Deine Ansprechpartner

    Digital heißt bei uns nicht anonym. Du weißt immer, wer bei dir am Telefon ist.

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